Grundlagen der Überwachung und Zertifizierung

Die Überwachung und Zertifizierung von vorgefertigten Betonbauteilen erfolgt durch die Ländergüteschutzgemeinschaften auf der Basis folgender Grundlagendokumente des Bund Güteschutz:

  • Gütesicherungsverfahren,
  • Produktgruppeneinteilung,
  • Richtlinie Werkseigene Produktionskontrolle,
  • Richtlinie Nicht genormte Betonbauteile.

In Überwachungsbesuchen wird überprüft, ob die Hersteller die Voraussetzungen zur Führung des Gütezeichens erfüllen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Anforderungen der Grundlagendokumente beachtet und die Festlegungen in den jeweiligen Produktnormen eingehalten und nachgewiesen werden. Bei jedem Hersteller werden mindestens zweimal jährlich Überwachungsbesuche durchgeführt. Dabei werden u.a. folgende Punkte überprüft:

  • Aufzeichnungen des Herstellers über seine werkseigene Produktionskontrolle
  • Technische Einrichtungen des Werkes
  • Regelmäßige Schulung des technischen Personals
  • Verwendete Ausgangsstoffe
  • Einhalten weiterer Anforderungen aus den jeweiligen Produktnormen
  • Kennzeichnung der hergestellten Produkte durch den Hersteller
  • Durch den Güteschutz entnommene Materialproben (erfolgt in externen Prüfstellen).

Alle Feststellungen und Ergebnisse werden in Prüfzeugnissen und Überwachungsberichten dokumentiert. Die Berichte sowie zugehörige Prüfzeugnisse liegen den Herstellern vor. Auf der Grundlage positiver Ergebnisse der regelmäßigen Überwachung werden den Herstellern Zertifikate erteilt und es wird die Berechtigung zur Führung des Gütezeichens verliehen. Die Zertifikate gelten unbefristet solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fortdauer der Gültigkeit der erteilten Zertifikate wird nach jedem abgeschlossenen Überwachungsbesuch in den Überwachungsberichten bzw. ergänzenden Bescheinigungen bestätigt. Die Vergabe von Zertifikaten wird nach Produktgruppen entsprechend der Produktgruppeneinteilung vorgenommen. Bei Abweichungen von den technischen Regeln werden Maßnahmen eingeleitet und Sonderprüfungen vorgenommen. Bei wiederholten negativen Feststellungen wird das Recht zur Benutzung des Gütezeichens entzogen, die Zertifikate werden für ungültig erklärt. Die Durchführung dieser Gütesicherung einschließlich der Bewertung und den Folgen von Verstößen, die Erteilung und der Entzug von Zertifikaten ist im Gütesicherungsverfahren festgelegt. Es bestehen drei unterschiedliche Gruppen von Zertifikaten:

  • Produktzertifikate (P)
  • Übereinstimmungszertifikate (Ü)
  • Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle (2+).

Der bauaufsichtliche Status der jeweiligen Betonbauteile ist entscheidend dafür, welches dieser Zertifikate für ein Produkt ausgestellt wird:

Produktzertifikate (P) werden bei freiwilliger Überwachung von Bauteilen erteilt, wenn die jeweiligen Produktnormen (europäische Normen oder deutsche Normen) bzw. Richtlinien erfüllt werden. An diese Produkte bestehen keine bauaufsichtlichen Anforderungen. Hierzu zählen z.B. Pflastersteine, Bordsteine, Gehwegplatten, Betonmobiliar. Die Kennzeichnung erfolgt mit dem Gütezeichen und ggf. mit dem CE-Zeichen, wenn für die Produkte europäische Normen mit Anhang ZA existieren.

            

Die Vergabe von Übereinstimmungszertifikaten (Ü) ist in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Übereinstimmungszertifikate werden erteilt bei gesetzlich vorgeschriebener Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich. Die technischen Regeln (ausschließlich deutsche Normen) dieser Produkte sind in der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Bauregelliste A Teil 1 enthalten. Hierzu zählen z. B. tragende Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton, Rohre, Schachtbauteile. Bauprodukte nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung erhalten ebenfalls Übereinstimmungszertifikate. Die Kennzeichnung dieser Produkte erfolgt mit dem bauaufsichtlichen Übereinstimmungszeichen, in dem das Gütezeichen als Symbol enthalten ist.

            

Zertifikate über die werkseigene Produktionskontrolle (2+) werden ausschließlich bei europäischen Produktnormen erteilt, wenn die jeweiligen Normen einen sogenannten Anhang ZA enthalten und darin das Konformitätsnachweisverfahren "2+" vorgesehen ist. Diese Zertifikate werden durch die europäische Bauproduktenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Produkte mit diesen Zertifikaten sind z.B. Mauersteine, Schornsteinformstücke und -zubehörteile aus Beton. Diese Produkte werden mit dem Gütezeichen und dem CE-Zeichen gekennzeichnet.

            

Durch die derzeitige parallele Anwendung von europäischem und nationalem Baurecht können für einige Produkte Kombinationen der o.a. Zertifikate erforderlich werden, z.B. (P, Ü), (P, 2+), (Ü, 2+).

In der Produktgruppeneinteilung ist die aktuelle Zuordnung von Produkten, Zertifikaten und technischen Regeln enthalten. Außerdem legt die Produktgruppeneinteilung für die einzelnen Gruppen der Betonbauteile eine Nummerierung fest. Anhand dieser Produktgruppennummern ist in den Listen der überwachten Hersteller erkennbar, für welche Produktbereiche der Hersteller über das Gütezeichen und entsprechende gültige Zertifikate verfügt. Als kompakte Übersicht aller Betriebe, die güteüberwachte Qualitätserzeugnisse aus Beton herstellen, sind die Listen der Gütezeicheninhaber ein Hilfsmittel für Auftraggeber bei der Auswahl von Herstellern.